Gebührenordnung – Musikschule – Weiterbildung
Gebührenordnung
Auszug aus der Gebührensatzung für die Musikschule Münster Motet
Hinweis: Bei den Gebühren handelt es sich um Monatsbeiträge, die sich aus der Jahresgebühr berechnen!
Erwachsene im Sinn dieser Gebührenordnung sind alle Personen ab dem 25. Lebensjahr, soweit sie selbst oder deren Ehegatte über ein eigenes Einkommen aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit verfügen.
Die Unterrichtsdauer im Grundstufenbereich beträgt 60 Minuten.
Musikunterricht in Münster- Motet
Musikunterricht Münster | MOTET
Edelbach 61 A, 48157 Münster Deutschland
Mobil: 01744776910
Email: musikunterrichtmuensternrw@gmail.com
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