Gebührenordnung – Musikschule – Weiterbildung
Klavierschule Münster
Gebührenordnung
Auszug aus der Gebührensatzung für die Musikschule Münster Motet
Hinweis: Bei den Gebühren handelt es sich um Monatsbeiträge, die sich aus der Jahresgebühr berechnen!
Erwachsene im Sinn dieser Gebührenordnung sind alle Personen ab dem 25. Lebensjahr, soweit sie selbst oder deren Ehegatte über ein eigenes Einkommen aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit verfügen.
Die Unterrichtsdauer im Grundstufenbereich beträgt 60 Minuten.